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Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG: IKB gibt 2 Mrd. € SoFFin-Garantien zurück

[Düsseldorf, 9. Februar 2010] Auf Antrag der IKB Deutsche Industriebank AG vom 4. Februar 2010 hat der Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung (SoFFin) heute mit Wirkung zum 17. Februar 2010 entschieden, den Garantierahmen für die IKB von insgesamt 12 Mrd. € auf 10 Mrd. € zu reduzieren. Die IKB hatte die Reduktion beantragt, weil sich die Liquiditätslage der Bank stabilisiert hat.

Erläuterung

Die Rückgabe der Garantien betrifft die Erweiterung des Garantierahmens von ursprünglich 5 Mrd. € auf insgesamt 12 Mrd. €, die der IKB vom SoFFin am 18. August 2009 gewährt wurde. Danach durften die staatsgarantierten Schuldverschreibungen aus dem erweiterten Rahmen über maximal 4 Mrd. € eine Laufzeit von bis zu 36 Monaten und über maximal 3 Mrd. € eine Laufzeit von bis zu 60 Monaten haben. Davon hat die IKB im September 2009 Garantien i.H.v. 2 Mrd. € mit 3-jähriger Laufzeit genutzt. Im Februar 2010 sind staatsgarantierte Emissionen von 2 Mrd. € mit 5-jähriger Laufzeit und von 1 Mrd. € mit 3-jähriger Laufzeit begeben worden.

Der Abbau von Aktiva und die Entwicklung der Kundeneinlagen haben sich positiv auf die Liquiditätslage der IKB ausgewirkt.



 

Kontakt: Dr. Jörg Chittka
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