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Schweden
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100 % Einlagensicherung Schweden
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EUR
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Gesetzliche Einlagensicherung**
Einlagen sind bis zu einem Betrag von 950.000 SEK (Schwedische Kronen) inklusive Zinserträge zu 100 % je Kunde und je Bank gesetzlich durch den schwedischen Einlagensicherungsfonds abgesichert. Diese Absicherung gilt selbstverständlich auch für Anleger aus Deutschland. In ganz Europa wurden die Mindestanforderungen an die gesetzlich garantierte Einlagensicherung seit Jahren weiterentwickelt (EG-Richtlinien 1994/19/EG, 2009/14/EG und 2014/49/EU), um den Schutz der Anleger in der Europäischen Union zu verbessern: Seit Juli 2015 erfolgt die sukzessive Umsetzung in allen EU-Mitgliedsstaaten.
Produktinformationsblatt
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Frankreich
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Frankreich |
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100 % Einlagensicherung Frankreich
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Gesetzliche Einlagensicherung**
Einlagen sind bis zu einem Betrag von 100.000 EUR inklusive Zinserträge zu 100 % je Kunde und je Bank gesetzlich durch den französischen Einlagensicherungsfonds abgesichert. Diese Absicherung gilt selbstverständlich auch für Anleger aus Deutschland. In ganz Europa wurden die Mindestanforderungen an die gesetzlich garantierte Einlagensicherung seit Jahren weiterentwickelt (EG-Richtlinien 1994/19/EG, 2009/14/EG und 2014/49/EU), um den Schutz der Anleger in der Europäischen Union zu verbessern: Seit Juli 2015 erfolgt die sukzessive Umsetzung in allen EU-Mitgliedsstaaten.
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Frankreich
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Frankreich |
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EUR
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Gesetzliche Einlagensicherung**
Einlagen sind bis zu einem Betrag von 100.000 EUR inklusive Zinserträge zu 100 % je Kunde und je Bank gesetzlich durch den französischen Einlagensicherungsfonds abgesichert. Diese Absicherung gilt selbstverständlich auch für Anleger aus Deutschland. In ganz Europa wurden die Mindestanforderungen an die gesetzlich garantierte Einlagensicherung seit Jahren weiterentwickelt (EG-Richtlinien 1994/19/EG, 2009/14/EG und 2014/49/EU), um den Schutz der Anleger in der Europäischen Union zu verbessern: Seit Juli 2015 erfolgt die sukzessive Umsetzung in allen EU-Mitgliedsstaaten.
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Schweden
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Schweden |
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Einlagensicherung
100 % Einlagensicherung Schweden
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EUR
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Gesetzliche Einlagensicherung**
Einlagen sind bis zu einem Betrag von 950.000 SEK (Schwedische Kronen) inklusive Zinserträge zu 100 % je Kunde und je Bank gesetzlich durch den schwedischen Einlagensicherungsfonds abgesichert. Diese Absicherung gilt selbstverständlich auch für Anleger aus Deutschland. In ganz Europa wurden die Mindestanforderungen an die gesetzlich garantierte Einlagensicherung seit Jahren weiterentwickelt (EG-Richtlinien 1994/19/EG, 2009/14/EG und 2014/49/EU), um den Schutz der Anleger in der Europäischen Union zu verbessern: Seit Juli 2015 erfolgt die sukzessive Umsetzung in allen EU-Mitgliedsstaaten.
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0,50 % p.a.
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1 Jahr |
Estland
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Estland |
500 - 100.000 EUR
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1 Jahr
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Am Ende der Laufzeit
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Währung
Mindest-/Maximaleinlage
100 % Einlagensicherung Estland
EUR
500 - 100.000 EUR
Anlagebetrag
500 - 100.000 EUR
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1 Jahr
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Einlagensicherung
100 % Einlagensicherung Estland
Währung
EUR
Mindest-/Maximaleinlage
500 - 100.000 EUR
Gesetzliche Einlagensicherung**
Einlagen sind bis zu einem Betrag von 100.000 EUR inklusive Zinserträge zu 100 % je Kunde und je Bank gesetzlich durch den estnischen Einlagensicherungsfonds abgesichert. Diese Absicherung gilt selbstverständlich auch für Anleger aus Deutschland. In ganz Europa wurden die Mindestanforderungen an die gesetzlich garantierte Einlagensicherung seit Jahren weiterentwickelt (EG-Richtlinien 1994/19/EG, 2009/14/EG und 2014/49/EU), um den Schutz der Anleger in der Europäischen Union zu verbessern: Seit Juli 2015 erfolgt die sukzessive Umsetzung in allen EU-Mitgliedsstaaten.
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0,40 % p.a.
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6 Monate
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6 Monate |
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Estland |
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Währung
Mindest-/Maximaleinlage
100 % Einlagensicherung Estland
EUR
500 - 100.000 EUR
Anlagebetrag
500 - 100.000 EUR
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Zinssatz effektiv
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6 Monate
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Am Ende der Laufzeit
Einlagensicherung
100 % Einlagensicherung Estland
Währung
EUR
Mindest-/Maximaleinlage
500 - 100.000 EUR
Gesetzliche Einlagensicherung**
Einlagen sind bis zu einem Betrag von 100.000 EUR inklusive Zinserträge zu 100 % je Kunde und je Bank gesetzlich durch den estnischen Einlagensicherungsfonds abgesichert. Diese Absicherung gilt selbstverständlich auch für Anleger aus Deutschland. In ganz Europa wurden die Mindestanforderungen an die gesetzlich garantierte Einlagensicherung seit Jahren weiterentwickelt (EG-Richtlinien 1994/19/EG, 2009/14/EG und 2014/49/EU), um den Schutz der Anleger in der Europäischen Union zu verbessern: Seit Juli 2015 erfolgt die sukzessive Umsetzung in allen EU-Mitgliedsstaaten.
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