Fragen und Antworten

Alles zu Ihrem Konto und IKB Online-Banking

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Konto eröffnen

  • Wie eröffne ich ein Konto?
    Voraussetzungen für die Kontoeröffnung sind ein Internetzugang, ein Mobiltelefon und eine gültige E-Mail-Adresse.

    Über den Button "Konto eröffnen" füllen Sie den Kontoeröffnungsantrag online aus, den Sie anschließend ausdrucken und unterschreiben. Mit dem ausgefüllten Formular und einem amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung) gehen Sie zu einer Postfiliale Ihrer Wahl. Dort wird über das sog. Postident-Verfahren Ihre Identität festgestellt.
    Bei der Eröffnung eines Einzelkontos werden sie im Anschluss der Kontoeröffnung auf das POSTID-Portal weitergeleitet. Im POSTID-Portal haben Sie die Auswahlmöglichkeit zwischem dem Postident-Verfahren durch die Postfiliale oder der Video-Legitimation per Videochat. Die Online-Legitimation ist eine Alternative zum Postident-Verfahren und erspart den Weg in die Filiale.
    Kurz darauf erhalten Sie ein Schreiben von der IKB, in dem Ihnen u.a. die Daten Ihres IKB Cashkontos (IBAN, BIC) mitgeteilt werden. Ab jetzt können Sie Geldbeträge zur IKB transferieren und dort bequem anlegen.
  • Ich bin bereits Kunde – wie eröffne ich ein Konto?
    Eröffnen Sie ein weiteres Konto, z.B. ein Gemeinschaftskonto, über den Button "Konto eröffnen". Hier füllen Sie einen neuen Kontoeröffnungsantrag online aus, den Sie anschließend ausdrucken, unterschreiben und an den Privatkundenservice schicken. Eine erneute Legitimation durch das Postident-Verfahren ist für Sie nicht notwendig.

    IKB Deutsche Industriebank AG
    Privatkundenservice
    Postfach 37 43
    90018 Nürnberg
  • Können auch Minderjährige ein Konto eröffnen?
    Ja, die Eröffnung eines "Juniorkontos" ist durch die gesetzlichen Vertreter möglich. Nutzen Sie hierzu einfach unsere Online-Kontoeröffnung.
  • Können auch juristische Personen ein Konto eröffnen?
    Nein, nur natürliche, volljährige Personen, die ihren ständigen Wohnsitz in Deutschland haben, können ein Konto eröffnen.
  • Können auch Gemeinschaftskonten eröffnet werden?
    Gemeinschaftskonten können für maximal zwei natürliche, volljährige Personen geführt werden. Dabei ist jede Person für sich allein verfügungsberechtigt (Oder-Konto).
  • Können wir mit mehreren Personen ein gemeinsames Cashkonto bei der IKB eröffnen?
    Gemeinschaftskonten werden nur für zwei natürliche, volljährige Personen eröffnet.
  • Was ist ein Postident-Verfahren?
    Die IKB Deutsche Industriebank AG muss bei jeder Kontoeröffnung gemäß den gesetzlichen Vorschriften eine Identifikationsprüfung durchführen. Dazu müssen Sie nicht in die Bank kommen, sondern diese Prüfung erfolgt über das Postident-Verfahren.

    Legitimation in einer Postfiliale
    Zu der Legimiationsprüfung in einer Filiale der Deutschen Post AG Ihrer Wahl bringen Sie bitte die ausgedruckten und unterschriebenen Kontoeröffnungsunterlagen und einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis, z.B. den Personalausweis, mit.

    Legitimation über das PostID-Portal
    Wenn Sie ein neues Einzelkonto eröffnen, leiten wir Sie im Anschluss direkt weiter zum POSTID Portal. Dort können Sie sich alternativ zum Postident-Verfahren online mittels Videochat legitimieren.
    Für unsere Kunden wird die Video-Legitimation von der Deutschen Post durchgeführt.

    Sowohl das Postident-Verfahren durch die Postfiliale als auch die Video-Legitimation sind für Sie kostenfrei.
    Mehr Informationen zur Identifikationsprüfung

  • Wie lange dauert die Eröffnung eines IKB Cashkontos?
    Die durchschnittliche Bearbeitungsdauer beträgt nach Eingang der Kontoeröffnungsunterlagen 5 Bankarbeitstage.
  • Wie eröffne ich ein USD-Cashkonto?
    Sie sind bereits IKB Kunde?
    Dann können Sie Ihr USD-Cashkonto einfach und bequem im Online-Banking eröffnen.
    Online-Banking
    Sie sind noch kein IKB Kunde?
    So funktioniert‘s:
    1. Kostenloses IKB Cashkonto eröffnen
    2. Mit Kunden-Login ins Online-Banking einloggen
    3. USD-Cashkonto direkt online anlegen

    Kontoeröffnung
    Voraussetzung ist ein in Euro geführtes IKB Cashkonto.

Konto verwalten

  • Wie ändere ich meine Adresse?
    Im Online-Banking können Sie in wenigen Schritten Ihre Adresse ändern.
    1. Loggen Sie sich hierzu in das Online-Banking ein.
    2. Klicken Sie auf den Menüpunkt "Service".
    3. Unter dem Reiter "Persönliche Daten/Zur Übersicht" finden Sie Ihre aktuell hinterlegte Adresse. Klicken Sie den Button "Bearbeiten" um diese Adresse zu ändern.
    4. Bestätigen Sie die Adressänderung mit einer mTAN
  • Kann ich eine abweichende Postadresse angeben?
    Sie haben die Möglichkeit, eine abweichende Versandanschrift anzugeben. Sie erhalten dann Ihre Post an diese Adresse zugeschickt.
    1. Loggen Sie sich hierzu in das Online-Banking ein.
    2. Klicken Sie auf den Menüpunkt Service.
    3. Unter dem Reiter "Persönliche Daten/Zur Übersicht" finden Sie Ihre aktuell hinterlegte Adresse. Mit dem Button "Neu" können Sie eine abweichende Postadresse hinterlegen."
    4. Bestätigen Sie die Adresseingabe mit einer mTAN.
  • Mein Name hat sich geändert. Was ist zu tun?
    Bitte loggen Sie sich zum Online-Banking ein. Unter dem Menüpunkt "Service/Persönliche Daten/Zur Übersicht" können Sie Ihren Namen ändern.

    Bitte schicken Sie das Formular und den dazugehörigen Nachweis an folgende Adresse:
    IKB Deutsche Industriebank AG
    Privatkundenservice
    Postfach 37 43
    90018 Nürnberg
  • Was ist eine Referenzkontoverbindung?
    1. Loggen Sie sich in das Online-Banking ein.
    2. Klicken Sie auf den Menüpunkt "Service"
    3. Unter dem Reiter "Persönliche Daten/Zur Übersicht" können Sie Ihre Bankverbindung ändern.

    Bitte füllen Sie hierzu das Formular "Auftrag zur Änderung des Referenzkontos" aus und unterschreiben es.
    Bitte schicken Sie das unterschriebene Formular an folgende Adresse:
    IKB Deutsche Industriebank AG
    Privatkundenservice
    Postfach 37 43
    90018 Nürnberg

    Aus Sicherheitsgründen ist eine Änderung des Referenzkontos ausschließlich schriftlich möglich.
  • Ich möchte ein Gemeinschaftskonto in ein Einzelkonto umwandeln
    Eine Umschreibung ist leider nicht möglich. Sie können aber ein weiteres Konto als Einzelkonto eröffnen.
  • Ich möchte ein Einzelkonto in ein Gemeinschaftskonto umwandeln
    Eine Umschreibung ist leider nicht möglich. Sie haben aber die Möglichkeit, eine Vollmacht für Ihr Einzelkonto zu beantragen. Dadurch ist gewährleistet, dass eine weitere Ihnen vertraute Personen über das Konto verfügen kann.
  • Wie erteile ich eine Vollmacht?
    Im Online-Banking können Sie in wenigen Schritten eine Vollmacht beantragen.
    1. Loggen Sie sich hierzu in das Online-Banking ein.
    2. Klicken Sie auf "Service/Persönliche Daten/Bevollmächtigte". Hier können Sie die gewünschte Vollmachtbeantragen.
    3. Bitte drucken Sie die Formulare aus. Die Formulare müssen von allen Kontoinhabern und vom Bevollmächtigtenunterschrieben werden. Der Bevollmächtigte muss sich mit dem Postident-Verfahren legitimieren lassen.Soll für mehrere Personen eine Vollmacht eingerichtet werden, ist für jeden Bevollmächtigten eineigener Antrag zu stellen.
  • Wie viele Vollmachten können hinterlegt werden?
    Sie können beliebig viele Vollmachten für Ihr Konto beantragen.
  • Ist die Verpfändung eines Kontos durch vertragliche Vereinbarung möglich?
    Nein, die Verpfändung eines Kontos durch eine vertragliche Vereinbarung ist nicht möglich.
  • Wie melde ich einen Todesfall?
    Für die Nachlassbearbeitung schicken Sie bitte das Original bzw. die amtlich beglaubigte Kopie der Sterbeurkunde an nachstehende Adresse. Bitte nennen Sie uns einen Ansprechpartner für die Nachlassbearbeitung.
    IKB Deutsche Industriebank AG
    Privatkundenservice
    Postfach 37 43
    90018 Nürnberg
  • Wie kann ich mein Konto auflösen?
    Für die Kontoauflösung schicken Sie bitte ein formloses, von allen Kontoinhabern unterschriebenes Schreiben anfolgende Adresse:
    Deutsche Industriebank AG
    Privatkundenservice
    Postfach 37 43
    90018 Nürnberg
  • Ist mein Geld bei der IKB Deutsche Industriebak AG geschützt?
    Für Ihr Guthaben bei der IKB Deutsche Industriebank AG gelten folgende Sicherungsverfahren:
    Die IKB Deutsche Industriebank AG nimmt an der gesetzlichen Einlagensicherung im Rahmen der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB) teil. Weitere Informationen finden Sie unter www.edb-banken.de. Zusätzlich ist die IKB Deutsche Industriebank AG Mitglied im Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken e.V. (BdB). Über diesen Einlagensicherungsfonds sind Ihre Einlagen bei der IKB Deutsche Industriebank AG bis zu einer Sicherungsgrenze von 5 Mio. Euro (natürliche Personen und diesen Gleichgestellte) bzw. 50 Mio. Euro (nichtfinanzielle Unternehmen und diesen Gleichgestellte), in jedem Fall jedoch maximal in Höhe von 15% der Eigenmittel der Bank, abgesichert. Die Sicherungsgrenze wird bis zum 1. Januar 2030 schrittweise auf 1 Mio. bzw. 10 Mio. Euro, und maximal 8,75% der Eigenmittel der Bank, abgesenkt. Weitere Informationen erhalten Sie beim Einlagensicherungsfonds der privaten Banken oder unter www.bankenverband.de.
  • Sind Inhaberschuldverschreibungen im Rahmen der gesetzlichen Einlagensicherung geschützt?
    Inhaberschuldverschreibungen (auch IKB Anleihen) unterliegen nicht der Einlagensicherung.
  • So funktioniert das Online-Banking
    Für die Anmeldung zum Online-Banking benötigen Sie Ihre Kundennummer und das Passwort.
    Die Kundennummer finden Sie z.B. auf Ihrem Willkommensschreiben.
    Das Passwort schicken wir Ihnen bei Kontoeröffnung automatisch zu.

Steuern

  • Freistellungsauftrag
    Mit einem Freistellungsauftrag beauftragen Sie Ihre Bank, anfallende Kapitalerträge vom automatischen Steuerabzug freizustellen.

    Liegt kein Freistellungsauftrag vor, werden 25% Kapitalertragsteuer, 5,5% Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteueran das Finanzamt abgeführt.
  • Freistellungsauftrag einrichten, ändern, löschen
    Für die Einreichung eines Freistellungsauftrags bzw. die Änderung oder Löschung eines bestehenden Freistellungsauftrag stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:

    Per Online-Banking
    Bitte melden Sie sich hierzu mit Ihren Zugangsdaten im Online-Banking an. Unter dem Menüpunkt "Service/Steuer/Freistellungsauftrag" können Sie Ihren Freistellungsauftrag bearbeiten.

    Per Post
    Bitte melden Sie sich hierzu mit Ihren Zugangsdaten im Online-Banking an. Unter dem Menüpunkt "Service/Steuer/Freistellungsauftrag" können Sie das benötigte Formular mit dem Button "Freistellungsauftrag per Post" ausfüllen und ausdrucken. Im Anschluss schicken Sie das unterschriebene Formular bitte per Post an:
    IKB Deutsche Industriebank AG
    Privatkundenservice
    Postfach 37 43
    90018 Nürnberg
  • Freistellungsauftrag für Minderjährige einrichten
    Sie können für Ihre minderjährigen Kinder einen Freistellungsauftrag bis zur gesetzlichen Höchstgrenze einreichen.
  • Nichtveranlagungsbescheinigung
    Ihre Nichtveranlagungsbescheinigung benötigen wir im Original. Originale Dokumente schicken wir Ihnen nach Prüfung und Einsicht zurück.
  • Kirchensteuer
    Die Kirchensteuer auf steuerpflichtige Kapitalerträge (z.B. Zinsen) wird automatisch einbehalten und an das zuständige Finanzamt abgeführt, wenn sich eine Kirchensteuerpflicht des Kunden aus einem "Kirchensteuerabzugsmerkmal" (KiStAM) ergibt. Die Bank ist gesetzlich verpflichtet, einmal jährlich (zwischen dem 01.09. und 31.10.) beim Bundeszentralamtfür Steuern (BZSt) Ihr sogenanntes KiStAM abzufragen (Regelabfrage). Das KiStAM nennt Ihre Zugehörigkeit zu einer Kirchengemeinschaft und den Kirchensteuersatz.
  • Widerruf Abfrage Kirchensteuermerkmal
    Sie können der Übermittlung Ihrer Religionszugehörigkeit an die IKB durch Erklärung gegenüber dem Bundeszentralamt für Steuern widersprechen (Erklärung zum Sperrvermerk unter www.formulare-bfinv.de, Stichwort "Kirchensteuer"). Der Widerspruch muss spätestens am 30.06. beim Bundeszentralamt für Steuern eingehen.
  • Jahressteuerbescheinigung
    Der Versand der Jahressteuerbescheinigungen erfolgt bis zum Ende des 1. Quartals des Folgejahres. Bitte beachten Sie, dass Sie nur eine Jahressteuerbescheinigung erhalten, sofern steuerrelevante Transaktionen stattgefunden haben.
  • Solidaritätszuschlag
    Seit 2021 entfällt der Solidaritätszuschlag - je nach Höhe des Einkommens - oder wird abgeschmolzen. Bei Kapitalerträgen (Zinsen) sind Banken jedoch nach wie vor verpflichtet, den Solidaritätszuschlag von 5,5 % auf die Kapitalertragsteuer in Höhe von 25 % einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen, sofern kein Freistellungsauftrag oder eine Nichtveranlagungsbescheinigung vorliegt.

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Wir sind für Sie da