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Wie ändere ich meine Adresse?
Im Online-Banking können Sie in wenigen Schritten Ihre Adresse ändern.
1. Loggen Sie sich hierzu in das Online-Banking ein.
2. Klicken Sie auf den Menüpunkt "Service".
3. Unter dem Reiter "Persönliche Daten/Zur Übersicht" finden Sie Ihre aktuell hinterlegte Adresse. Klicken Sie den Button „Bearbeiten“ um diese Adresse zu ändern.
4. Bestätigen Sie die Adressänderung mit einer mTAN.
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Kann ich eine abweichende Postadresse angeben?
Sie haben die Möglichkeit, eine abweichende Versandanschrift anzugeben. Sie erhalten dann Ihre Post an diese Adresse zugeschickt.
1. Loggen Sie sich hierzu in das Online-Banking ein.
2. Klicken Sie auf den Menüpunkt „Service".
3. Unter dem Reiter "Persönliche Daten/Zur Übersicht" finden Sie Ihre aktuell hinterlegte Adresse. Mit dem Button "Neu" können Sie eine abweichende Postadresse hinterlegen.
4. Bestätigen Sie die Adresseingabe mit einer mTAN.
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Mein Name hat sich geändert. Was ist zu tun?
Bitte loggen Sie sich zum Online-Banking ein. Unter dem Menüpunkt "Service/Persönliche Daten/Zur Übersicht" können Sie Ihren Namen ändern.
Bitte schicken Sie das Formular und den dazugehörigen Nachweis an folgende Adresse:
IKB Deutsche Industriebank AG
Privatkundenservice
Postfach 37 43
90018 Nürnberg
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Was ist eine Referenzkontoverbindung?
Als Referenzkonto bezeichnen wir das Girokonto, das als Verrechnungskonto verwendet wird. Aus Sicherheitsgründen erfolgen Auszahlungen ausschließlich auf dieses Referenzkonto. Sie können als Referenzkonto jedes beliebige Girokonto, das auf Ihren Namen bei einer Bank in Deutschland geführt wird, angeben.
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Wie ändere ich die Referenzkontoverbindung für mein Konto?
1. Loggen Sie sich in das Online-Banking ein.
2. Klicken Sie auf den Menüpunkt "Service"
3. Unter dem Reiter "Persönliche Daten/Zur Übersicht"
können Sie Ihre Bankverbindung ändern.
Bitte füllen Sie hierzu das Formular „Auftrag zur Änderung des Referenzkontos“ aus und unterschreiben es.
Bitte schicken Sie das unterschriebene Formular an folgende Adresse:
IKB Deutsche Industriebank AG
Privatkundenservice
Postfach 37 43
90018 Nürnberg
Aus Sicherheitsgründen ist eine Änderung des Referenzkontos ausschließlich schriftlich möglich.
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Ich möchte ein Gemeinschaftskonto in ein Einzelkonto umwandeln
Eine Umschreibung ist leider nicht möglich. Sie können aber ein weiteres Konto als Einzelkonto eröffnen.
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Ich möchte ein Einzelkonto in ein Gemeinschaftskonto umwandeln.
Eine Umschreibung ist leider nicht möglich. Sie haben aber die Möglichkeit, eine Vollmacht für Ihr Einzelkonto zu beantragen. Dadurch ist gewährleistet, dass eine weitere Ihnen vertraute Personen über das Konto verfügen kann.
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Wie erteile ich eine Vollmacht?
Im Online-Banking können Sie in wenigen Schritten eine Vollmacht beantragen.
1. Loggen Sie sich hierzu in das Online-Banking ein.
2. Klicken Sie auf „Service/Persönliche Daten/Bevollmächtigte". Hier können Sie die gewünschte Vollmacht beantragen.
3. Bitte drucken Sie die Formulare aus. Die Formulare müssen von allen Kontoinhabern und vom Bevollmächtigten unterschrieben werden. Der Bevollmächtigte muss sich mit dem Postident-Verfahren legitimieren lassen. Soll für mehrere Personen eine Vollmacht eingerichtet werden, ist für jeden Bevollmächtigten ein eigener Antrag zu stellen.
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Wie viele Vollmachten können hinterlegt werden?
Sie können beliebig viele Vollmachten für Ihr Konto beantragen.
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Ist die Verpfändung eines Kontos durch vertragliche Vereinbarung möglich?
Nein, die Verpfändung eines Kontos durch eine vertragliche Vereinbarung ist nicht möglich.
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Wie melde ich einen Todesfall?
Für die Nachlassbearbeitung schicken Sie bitte das Original bzw. die amtlich beglaubigte Kopie der Sterbeurkunde an nachstehende Adresse. Bitte nennen Sie uns einen Ansprechpartner für die Nachlassbearbeitung.
Deutsche Industriebank AG
Privatkundenservice
Postfach 37 43
90018 Nürnberg
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Wie kann ich mein Konto auflösen?
Für die Kontoauflösung schicken Sie bitte ein formloses, von allen Kontoinhabern unterschriebenes Schreiben an folgende Adresse:
Deutsche Industriebank AG
Privatkundenservice
Postfach 37 43
90018 Nürnberg
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Ist mein Geld bei der IKB Deutsche Industriebank AG geschützt?
Ja, Einlagen in Euro und US-Dollar sind bei der IKB zu 100% geschützt. Die vom Gesetz vorgeschriebene Grundsicherung bis zu 100.000 Euro je Anleger und Institut ist durch die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB) abgedeckt. Weitere Informationen finden Sie bei der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken. Darüber hinaus ist die IKB Deutsche Industriebank AG dem Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken e.V. angeschlossen. Die Höhe der Einlagensicherung richtet sich nach dem Eigenkapital der jeweiligen Bank. Bei der IKB Deutsche Industriebank AG beläuft sich aktuell diese Obergrenze auf 391,8 Mio. Euro je Kunde. Diese Obergrenze ist tagesaktuell auch im Internet beim Bankenverband abrufbar.
Bitte beachten Sie, dass Inhaberschuldverschreibungen (auch IKB Anleihen) nicht der Einlagensicherung unterliegen.
Weitere Informationen finden Sie unter
www.edb-banken.de.
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Sind Inhaberschuldverschreibungen im Rahmen der gesetzlichen Einlagensicherung geschützt?
Inhaberschuldverschreibungen (auch IKB Anleihen) unterliegen nicht der Einlagensicherung.
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So funktioniert das Online-Banking
Für die Anmeldung zum Online-Banking benötigen Sie Ihre Kundennummer und das Passwort.
Die Kundennummer finden Sie z.B. auf Ihrem Willkommensschreiben.
Das Passwort schicken wir Ihnen bei Konto- bzw. Depoteröffnung automatisch zu.