Sicher ist sicher

Ihr Guthaben bei der IKB Deutsche Industriebank AG ist durch ein zweistufiges Einlagensicherungssystem gesichert.

Gesetzliche Einlagensicherung

Die gesetzliche Einlagensicherung in Höhe von maximal 100.000 Euro pro Person wird durch die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB), www.edb-banken.de, geleistet.

Zusätzlicher Einlagensicherungsfonds des Bundesverbands deutscher Banken e.V. (BdB)

Durch die Mitgliedschaft der IKB Deutsche Industriebank AG im Einlagensicherungsfonds der privaten Banken sind die Einlagen unserer Kunden zusätzlich abgesichert.

Über diesen Einlagensicherungsfonds sind Ihre Einlagen bei der IKB Deutsche Industriebank AG bis zu einer Sicherungsgrenze von 5 Mio. Euro (natürliche Personen und diesen Gleichgestellte) bzw. 50 Mio. Euro (nichtfinanzielle Unternehmen und diesen Gleichgestellte), in jedem Fall jedoch maximal in Höhe von 15% der Eigenmittel der Bank, abgesichert. Die Sicherungsgrenze wird bis zum 1. Januar 2030 schrittweise auf 1 Mio. bzw. 10 Mio. Euro, und maximal 8,75% der Eigenmittel der Bank, abgesenkt. 

Einlagen von nichtfinanziellen Unternehmen und diesen Gleichgestellten werden gesichert, wenn die Laufzeit der Einlage maximal 12 Monate beträgt.

Weitere Informationen erhalten Sie beim Einlagensicherungsfonds der privaten Banken oder unter www.bankenverband.de.

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