Wandelanleihen

IKB Schuldverschreibungen mit bedingter Wandlungspflicht und bedingtem
Wandlungsrecht
DE000A0SMN11

 

30. März 2012

Die IKB Deutsche Industriebank AG erklärt hiermit, dass die Schuldverschreibungen am 11. April 2012, dem in den Emissionsbedingungen vorgesehenen End-Pflichtwandlungstag, nach Maßgabe der Emissionsbedingungen in eine dem Wandlungsverhältnis entsprechende Anzahl von Lieferaktien pflichtgewandelt werden.

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14. März 2012

Die IKB Deutsche Industriebank AG erklärt hiermit, dass die Schuldverschreibungen am 11. April 2012, dem in den Emissionsbedingungen vorgesehenen End-Pflichtwandlungstag, nach Maßgabe der Emissionsbedingungen in eine dem Wandlungsverhältnis entsprechende Anzahl von Lieferaktien pflichtgewandelt werden.

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März 2011

Die IKB Deutsche Industriebank AG erklärt hiermit, dass sie das Zinsaufschubrecht gemäß § 4(b)(ii) der Emissionsbedingungen der Schuldverschreibungen ausübt. Die Zinszahlung mit Valuta 11. April 2011 über € 14.266,60 wird aufgeschoben.

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März 2010

Die IKB Deutsche Industriebank AG erklärt hiermit, dass sie das Zinsaufschubrecht gemäß § 4(b)(ii) der Emissionsbedingungen der Schuldverschreibungen ausübt. Die Zinszahlung mit Valuta 12. April 2010 über € 14.266,60 wird aufgeschoben.

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Juli 2009

Die Wandlungsbedingung für diese Anleihe ist am 1. Juli 2009 eingetreten. Die Gläubiger sind berechtigt, aber nicht verpflichtet, ihre Schuldverschreibungen zu wandeln.

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März 2009

Die IKB Deutsche Industriebank AG erklärt hiermit, dass sie das Zinsaufschubrecht gemäß § 4(b)(ii) der Emissionsbedingungen der Schuldverschreibungen ausübt. Die Zinszahlung mit Valuta 14. April 2009 über € 3.894.791,67 wird aufgeschoben.

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