

Verpflichtungserklärung vom 18. August 2009
Verpflichtungerklärung vom 8. Januar 2009
Der Vorstand der IKB Deutsche Industriebank AG verpflichtet sich hiermit nach bereits vorliegender Zustimmung des Aufsichtsrates dazu, die von der EU-Kommission in der Beihilfesache Nr. C 10/2008 (ex NN 9/2008) vorgegebenen Maßnahmen gemäß den Art. 1 und 2 der "Entscheidung der Kommission vom 21. Oktober 2008 über die staatliche Beihilfe Nr. C 10/2008 (ex NN 9/2008), die Deutschland für die Umstrukturierung der IKB Deutsche Industriebank AG gewährt hat" umzusetzen.
Der Vorstand
Düsseldorf, den 8. Januar 2009