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Berichtigung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG: Änderung des nach IFRS ausgewiesenen Fair-Value-Ergebnisses per 30.06.2009 und 30.09.2009

[Düsseldorf, 1. Februar 2010] Der Vorstand der IKB Deutsche Industriebank AG hat am 1. Februar 2010 entschieden, einen zum 30. September 2009 im Fair-Value-Ergebnis ausgewiesenen positiven Effekt in Höhe von 56 Mio. € zurückzunehmen. Damit erhöht sich der IFRS-Konzernfehlbetrag für das erste Geschäftshalbjahr 2009/10 auf 454 Mio. €. Die IKB wird ihren Halbjahresfinanzbericht 2009/10 entsprechend ändern. Das zum 30. Juni 2009 gemeldete IFRS-Konzernergebnis für das erste Quartal 2009/10 vermindert sich aufgrund desselben Sachverhalts um 36 Mio. € auf -16 Mio. €. Auswirkungen auf die Geschäftszahlen nach HGB und damit auf das regulatorische Eigenkapital ergeben sich nicht.



 

Kontakt: Dr. Jörg Chittka
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