Berichtigung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG: Änderung des nach IFRS ausgewiesenen Fair-Value-Ergebnisses per 30.06.2009 und 30.09.2009
[Düsseldorf, 1. Februar 2010] Der Vorstand der IKB Deutsche Industriebank AG
hat am 1. Februar 2010 entschieden, einen zum 30. September 2009 im Fair-Value-Ergebnis ausgewiesenen positiven Effekt in Höhe von 56 Mio. €
zurückzunehmen. Damit erhöht sich der IFRS-Konzernfehlbetrag für das erste
Geschäftshalbjahr 2009/10 auf 454 Mio. €. Die IKB wird ihren
Halbjahresfinanzbericht 2009/10 entsprechend ändern. Das zum 30. Juni 2009
gemeldete IFRS-Konzernergebnis für das erste Quartal 2009/10 vermindert sich
aufgrund desselben Sachverhalts um 36 Mio. € auf -16 Mio. €. Auswirkungen auf
die Geschäftszahlen nach HGB und damit auf das regulatorische Eigenkapital
ergeben sich nicht.