Der Vorstand der IKB Deutsche Industriebank AG verpflichtet sich hiermit nach
bereits vorliegender Zustimmung des Aufsichtsrates dazu, die von der
EU-Kommission in der Beihilfesache Nr. C 10/2008 (ex NN 9/2008) vorgegebenen
Maßnahmen gemäß den Art. 1 und 2 der "Entscheidung der Kommission vom 21.
Oktober 2008 über die staatliche Beihilfe Nr. C 10/2008 (ex NN 9/2008), die
Deutschland für die Umstrukturierung der IKB Deutsche Industriebank AG gewährt
hat" umzusetzen.